Vorgeschlagen und eingeführt wurde die Bezeichnung Webmaster 1992 vom als Erfinder der Bezeichnung „World Wide Web“ anerkannten britischen Informatiker Tim Berners-Lee. Die ursprüngliche Aufgabe definierte er als Administrator einer Webseite bzw. eines Webservers. Seitdem ist das WWW, heute als Synonym für Internet verwendet, enorm gewachsen, Millionen Webseiten sind online. Mit nur einem Satz und stark vereinfacht beschrieben, hat ein professioneller Webmaster von heute die Aufgabe, Webseiten zu erstellen und zu betreuen.
Dahinter steckt allerdings ein enorm komplexes und vielseitiges Berufsbild. Es geht dabei nicht mehr um eine einzige Webseite, sondern um umfangreiche vielschichtige Webprojekte. Die ganzheitliche Betreuung beginnt mit der Beratung und der Konzeption, schließt die Entwicklung, die Testphase, die Veröffentlichung sowie die Vermarktung und die Webseiten-Analyse ein. Nach der Produktionseinführung geht es weiter mit Überwachung, regelmäßiger Wartung sowie bei Bedarf mit Anpassungen, Erweiterungen bis hin zu Relaunch (Modernisierung) und Redesign (Neugestaltung).
Um Entwicklungsaufgaben bewältigen zu können, muss ein Webmaster zahlreiche Qualifikationen und Spezialkenntnisse haben. Dazu gehören vor allem: Programmiersprachen (Java, HTML, XML und PHP), Datenbanken (wie MySQL), Zeichentools, Bildbearbeitungstools, Webdesigntools (wie JavaScript und CSS), Server-Betriebssysteme (Microsoft Windows, Linux). Um den wirtschaftlichen Erfolg einer Webseite sichern zu können, muss er zudem bereits bei der Entwicklung SEO Maßnahmen vornehmen, wobei die Rechtsvorschriften einzuhalten sind, zumal das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Dem Webmaster obliegt es auch für optimale Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit sowie für hohe Verfügbarkeit der Webseiten zu sorgen.
Demnach muss ein Webmaster ein hoch qualifizierter Informatiker und ein begabter Designer zugleich sein, sich unentwegt weiterbilden und qualifizieren, weil gerade im Bereich Internet die Technologien in einer ständiger rasanter Bewegung sind. In Deutschland ist leider weder die Berufsbezeichnung geschützt, noch das Berufsbild klar definiert. Weil demzufolge auch keine verbindliche staatlich geregelte Ausbildung, Lehrpläne, Berufsabschlüsse und Zertifizierungen bestehen, bieten ihrerseits die privaten Bildungsinstitutionen eigene Studiengänge, Ausbildungsinhalte und entsprechende Abschlüsse.
Das Ende vom Liede ist, dass in Deutschland sich jeder als Webmaster bezeichnen kann, was für alle, die meist als Selbstständige oder als Freiberufler in Teams arbeiten, völlig legal ist. Problematisch kann es werden, sich in einer Bewerbung so zu betiteln, ohne Abschluss oder Nachweis der entsprechenden Qualifikation zu besitzen. Das StGB (Strafgesetzbuch) nennt es „Anstellungsbetrug“.

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