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Urheberrecht

Mit dem Urheberrecht werden Werke vor Nachahmern geschützt. Das können einzelne Texte, ganze Bücher, Musik und auch Bilder sein, die den geistigen Ergüssen einer Person entstammen. So wird gewährleistet, dass kein anderer sich dem Werk bedient und es unter seinem Namen verwendet.

Besonders wichtig ist dieses Urheberrecht im Internet. Da man hier leicht den Überblick verlieren kann. Deswegen sollte jeder Webmaster keinesfalls kopierte Texte oder Bilder unter seinem Namen auf seiner Homepage veröffentlichen. Entweder sollten die Texte selbst verfasst werden, die Bilder selbst geschossen werden oder aber er findet im Internet Seiten, die Texte oder Bilder ohne Rechte Dritter, zur freien Verfügung stellen.

Das Urheberrecht existiert in seinen Grundzügen bereits seit dem 18. Jahrhundert und wurde in Deutschland als eigenständiges Gesetz 1901 eingeführt. Die Neuerung des Gesetzes von 1965 hat bis heute Bestand. Darin sind die geistigen Schaffenswerke von Kunst, Wissenschaft  und Literatur geregelt. Der Urheber eines Werkes hat demnach die Rechte an diesem Werk und kann frei darüber verfügen. Entweder er will es als Einzelwerk selbst verwenden oder er stellt es anderen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung. Ein Urheber verfügt deswegen über ein Verwertungsrecht und ein Urheberpersönlichkeitsrecht.

Gerade im Internet und vor allem seit dem Aufkommen von Artikelverzeichnissen, wird mit dem Urheberrecht immer wieder Schindluder getrieben. Oft werden Plagiate unter einem anderen Namen veröffentlicht. Dass dies aber kein Kavaliersdelikt ist, zeigt der Bußgeldkatalog. So können die Verwendung von geschützten Werken, sowie die Änderung des Namens in den eigenen, aber auch die Löschung eines angebrachten Kopierschutzes, Unterlassungsklagen, Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, nach sich ziehen. Und auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.