Jeder Betreiber einer Webseite sollte eine Anbieterkennung, also ein Impressum, haben. Sollte deswegen, weil es bei Websites, die rein privater Natur sind, nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings ist es anzuraten, da im Zweifelsfall Streitigkeiten teuer werden könnten. Ein Zweifelsfall könnte schon dann entstehen, wenn man eine Verlinkung zu einem Affiliate-Partner in die Seite mit einbaut. Also: am besten immer ein Impressum angeben, dann kann nichts passieren.
Alle anderen Betreiber, deren Seite über den privaten Zweck hinausgeht, sind allerdings verpflichtet, ein Impressum anzubieten. Dies soll sicherstellen, dass jeder Besucher die Möglichkeit hat, zu wissen, wer für den Inhalt der Website verantwortlich ist. Auch sollte das Impressum von jeder Webseite aus immer direkt erreichbar sein.
Das Impressum kann je nach Umfang und Zweck der Seite, auch ausführlicher ausfallen. Immer beinhalten muss es den Namen, die Adresse, die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls die Telefonnummer des Anbieters. Bei redaktionellen Seiten auch den verantwortlichen Redakteur und bei Kanzleien oder großen Firmen evtl. auch den Vertretungsberechtigten, die Steuernummer, Sitz und Register.
Geregelt wird die Anbieterkennungspflicht im TMD, dem Telemediengesetz. Darin sind alle Gesetzesvorlagen zu finden. So auch die Pflicht von deutschen Webmastern, die eine Domain mit ausländischer Kennung haben, ihren Sitz im Ausland haben oder überwiegend ausländische Mitbürger, auch in einer anderen Sprache, mit ihrer Website ansprechen, ein Impressum zu führen. Selbst beim E-Mail-Verkehr muss, wenn er extern stattfindet, ein Impressum mit den o.g. Angaben innerhalb der E-Mail angegeben werden. In diesem Fall zählt die E-Mail nämlich als Geschäftsbrief.
Wer auf seiner Seite noch kein Impressum hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen, denn dies kann Strafen bis zu 50.000 € nach sich ziehen, inkl. einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung.

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